Festigungsberatung

"Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt."

[ Francois Truffaut ]

Die Festigungsberatung kann von neu gegründeten Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach ihrer Gründung in Anspruch genommen werden und umfasst alle Beratungsinhalte, die zur Existenzsicherung des Unternehmens dienen.

Dazu gehören: Finanzierungsfragen, Personalfragen, Produktionsfragen, Oranisationsfragen, Design- oder Marketingfragen, Außenwirtschaftskonzepte, Technologiekonzepte, Rating-Vorberatungen.

Förderkonditionen

Eine Festigungsberatung wird mit max. 5 Tagewerken pro Kalendertag gefördert, innerhalb der Programmlaufzeit sind insgesamt 10 Tagewerke möglich. Die Festigungsberatung ist jährlich zu beantragen.

Die Zuschüsse betragen für die Festigungsberatung 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 500 €; innerhalb der Ziel2-Gebiete grundsätzlich 75% (maximal 500 €).

Übersicht Ziel-2-Gebiete.